1, 2, 3 – vorbei

Was sollte man als Arbeitnehmer tun, wenn man eine Kündigung erhält? Einen Anwalt aufsuchen! 

Wann sollte man das tun? Sofort! 

Heute kam ein Mandant zu uns, der eine Kündigung erhalten hatte und sich über die Kündigung und die Frage einer Abfindung beraten und vertreten lassen wollte.

Als er mir die Kündigung vorlegte stellte ich fest, dass

  1. die Kündigung bereits aus Juni 2016 stammte,
  2. das Arbeitsverhältnis laut Kündigung am 30.09.2016 endete.

Leider musste ich dem Mandanten sofort sagen, dass wir in diesem Fall nichts mehr für ihn tun konnten. Nach § 4 Kündigungsschutzgesetz gibt es eine Frist von 3 Wochen. In dieser Zeit nach Zugang der Kündigung muss die Kündigungsschutzklage erhoben sein. Sonst kann die Kündigung nicht mehr angegriffen werden.

Und wenn die Kündigung nicht mehr angegriffen werden kann, dann kommt man weder rechtlich noch durch Verhandlungen mehr zu einer Abfindung, falls diese nicht ohnehin vom Arbeitgeber bereits angeboten worden war.

Daher lautet mein Rat und meine Bitte:

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, dann suchen Sie immer sofort einen Anwalt auf und lassen sich beraten. Unwissenheit schützt nicht vor den zwingenden gesetzlichen Folgen und kann Sie viel Geld kosten.

1, 2, 3 – vorbei was last modified: Oktober 25th, 2016 by Kai Breuning

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