Schwanger ohne Sex – Samenspender Unterhaltspflichtig

In vergangenen Beiträgen hatte ich mich damit befasst ob ein Samenspender Unterhaltspflichtig für das Kind ist. Heute möchte ich das Thema einmal aus einer dritten Blickrichtung betrachten. Weil es Fälle gibt, in denen der Samenspender nicht unterhaltspflichtig ist und die Frage des Unterhalts ganz anders geklärt wird.

Sachverhalt
Ein Mann hatte 2004 sein Sperma einfrieren lassen. Der Lagerungsvertrag war auf zwölf Monate abgeschlossen. Im November 2007 wurden Zwillinge geborene, nachdem die Kindesmutter sich – ohne Zustimmung des Mannes – das Sperma zur Befruchtung ihrer Eizellen für eine künstliche Befruchtung hatte nutzen lassen. Verklagt waren nun die behandelnden Ärzte auf Zahlung des Unterhaltes.

Das Urteil
Das Landgericht Dortmund hat in seiner Entscheidung vom 19.04.2012, 4 O 320/10, die Ärzte nun verpflichtet, bis zum 18. Geburtstag der Zwillinge den gesetzlichen Mindestunterhalt zu zahlen. Darüber hinausgehende Ansprüche lehnte das Gericht ab. Weil der Lagerungsvertrag auf ein Jahr begrenzt war, musste der Mann hier nicht mehr damit rechnen, dass sein Sperma für eine künstliche Befruchtung verwendet wird. Da die Ärzte weisungswidrig das Sperma nicht vernichtet hatten, wurden sie hier vom Landgericht zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.

Schwanger ohne Sex – Samenspender Unterhaltspflichtig was last modified: September 7th, 2021 by Kai Breuning

Sie vermissen ein spezielles Thema? Dann mailen Sie uns!!