Entzug des Dienstwagens

Eine der häufigsten Nebenleistungen in Arbeitsverträgen von Arbeitnehmern oder Geschäftsführern ist die Nutzung des Dienstwagens zu privaten Zwecken. Hierbei geht es zum einen um den damit verbundenen Status als auch um den offensichtlichen geldwerten Vorteil und die Gebrauchsmöglichkeit.

Auf der anderen Seite möchten Arbeitgeber erfahrungsgemäß nach einer ausgesprochenen Kündigung den Dienstwagen nicht mehr im Besitz des gekündigten Mitarbeiters oder ausgeschiedenen Geschäftsführers sehen.

Sofern die Überlassung des Dienstwagens im Arbeitsvertrag ordnungsgemäß vereinbart wurde, ist hierbei zu berücksichtigen, dass die Nutzung des Dienstwagens ein Gehaltsbestandteil ist. Aus diesem Grund kann der Dienstwagen, solange das Arbeitsverhältnis noch nicht beendet ist, nicht einfach entzogen werden.

Hier ist bei der Durchsetzung der Herausgabeansprüche genauso Sorgfalt geboten, wie bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen des Arbeitgebers. Hierbei helfen wir Ihnen gerne weiter.

Entzug des Dienstwagens was last modified: Oktober 15th, 2020 by Ralf Römling

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